Happy Liquids sind Genussmittel zur ausschließlichen Verwendung in E-Zigaretten
Die Basiskomponenten der happy liquids werden in Deutschland bezogen und weisen die für den menschlichen Gebrauch notwendige höchste Reinheit nach Europäischem Arzneibuch auf.
Das verwendete Nikotin ist für den menschlichen Gebrauch zugelassen und entspricht den Anforderungen der United States Pharmacopeia (USP). Das für die Herstellung nikotinhaltiger Happy Liquids verwendete Nikotin wurde durch Extraktion von Tabak gewonnen und kommt in der selben Form in der Tabakindustrie zum Einsatz.
Diese Zutaten werden entsprechend der Analysenvorschriften für die entsprechenden Substanzen auf Identität und Reinheit überprüft, bevor diese für die Herstellung von Happy Liquids freigegeben werden.
Vor der Verwendung der Basiskomponenten werden diese im hauseigenen Labor geprüft. Darüber hinaus stehen für diese Rohstoffe sämtliche Analysenzertifikate zur Verfügung, welche höchste Qualität garantieren.
Die verwendeten Aromen werden von westeuropäischen Lieferanten bezogen und sind nach Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 zugelassen und für die Verwendung in Zubereitungen auch bei Erhitzen freigegeben. Es werden ausschließlich Aromen verwendet, die keine Di- und Triketone (z.B.: Diacetyl und Triacetyl) enthalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren! Nicht geeignet für Schwangere, bei Herzkreislauf- oder Atemwegserkrankungen. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Nur zur Verwendung in elektrischen Zigaretten!
Aus hygienischen Gründen ist dieses Produkt vom Umtausch ausgeschlossen.